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Wir
über uns |
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Unsere
Partner |
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Mobilitäts-
Garantie - Sicher durch Meisterhand.
Mobilitätsgarantie
europaweit von Ihrem Bosch Service Team.
Mit 24-Stunden-Notruf an 365 Tagen!
Anruf
genügt. Wir helfen schnell.
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Mitten in der
Nacht ein technisches Gebrechen, ein Unfall im Urlaub:
Nichts geht
mehr. Es gibt unterwegs manchmal Situationen, in denen
man sich
einen Schutzengel wünscht, der schnell hilft! Den haben Sie.
Ihr
Bosch Service - Team. Mit 24 Stunden - Notruf europaweit, Anruf
genügt.
Wir sorgen für schnelle und unbürokratische Hilfe. Wo auch
immer Sie mit
Ihrem Fahrzeug gerade sind - zuhause, irgendwo in
Österreich oder im
europäischen Ausland. Geschäftlich, auf einem
Familienausflug oder während
Ihrer Urlaubsreise. Wir sind immer
für Sie da. 24 Stunden, rund um die Uhr,
auch an Sonn- und Feiertagen.
Sie schildern uns Ihr Problem. Wir schaffen
es Für Sie aus der Welt
und sorgen dafür, dass Sie schnell wieder mobil Werden.
Die Notruf-Telefon-Nummer
finden Sie auf Ihrem Mobilitätskleber-Abschnitt.
Guten Kundenservice
beschränken wir natürlich nicht nur auf Notsituationen.
Unser Bosch
Service - Team steht Ihnen während der Geschäftszeiten jederzeit
gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen gute Fahrt. Ihr Bosch Service
- Team.
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Mobilitätsgarantie von
Ihrem Bosch Service-Team ab dem Tag des Jahresservices
Ihres Fahrzeugs erhalten
Sie für 12 Monate bei Fahrzeugausfall aufgrund eines
technischen Gebrechens
und nach einem Unfall eine Mobilitätsgarantie mit folgenden
Leistungen
an Ihrem Wohnort, im Inland und im europäischen Ausland:
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Hilfe bei technischen
Gebrechen und nach Unfall:
Hilfe vor Ort durch ein Abschleppfahrzeug:
Wenn das Fahrzeug
aufgrund eines technischen Gebrechens oder durch Unfall
nicht mehr
fahrbereit ist, sorgt die ARC - Einsatzzentrale für die zur Wiederherstellung
der Fahrbereitschaft notwendige technische Hilfeleistung vor Ort
und übernimmt die
Kosten des Einsatzes sowie der vom Hilfsfahrzeug
mitgeführten Bordmittel
(Kleinreparaturmaterial), nicht jedoch von
den Ersatzteilen selbst.
Ein technisches Gebrechen liegt bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren
Versagen
des Fahrzeuges vor, welches infolge des Ausfallens mechanischer
Teile, der Elektronik
oder der Elektrik zu einem sofortigen Stillstand
des Fahrzeuges führt bzw. eine Weiterfahrt
für den Kunden unzumutbar
macht. Ein technisches Gebrechen ist ebenfalls bei Unfall oder
bei
selbstverschuldeten Defekten wie Batterieausfall, Reifenschaden,
Kraftstoffverlust und
schlüsselbezogenen Problemen gegeben, sowie
wenn das Risiko besteht, dass der Schaden
am Fahrzeug noch größer
würde, wenn man die Fahrt fortsetzt. Ein technisches Gebrechen
liegt
nicht vor bei Ereignissen aufgrund des allgemeinen Rückrufs von
Produkten, sowie bei
Ereignissen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen
oder anderweitigen Wartung, Inspektionen
und dem Einbau von Zubehörteilen.
Ausgenommen: Immobilität durch Brand oder Diebstahl
des Fahrzeuges,
ebenso Bergung des Fahrzeuges nach Unfall.
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Abschleppen:
Kann
die Fahrbereitschaft an Ort und Stelle nicht hergestellt werden,
wird das geschützte Fahrzeug fachgerecht bis zum nächsten
Bosch
Service - Betrieb geschleppt, sollte sich dieser im Umkreis von
50 Straßenkilometern vom Schadensort befinden. Bei einer Entfernung
von mehr als 50 Straßenkilometern vom Schadensort erfolgt die
Abschleppung zur nächstgelegenen Marken- oder Fachwerkstätte -
im Bedarfsfall auch mit Anhänger.
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Leihwagen
Wenn das geschützte
Fahrzeug auf Grund eines technischen Gebrechens oder
eines Unfalls
nicht mehr fahrbereit ist und auch am Schadenstag nicht wieder
fahrbereit
gemacht werden kann, besorgt Die ARC - Einsatzzentrale einen
Leihwagen,
nach Möglichkeit äqui-valenter Klasse. Die Kosten des Leihwagens
werden für max. 3 Tage, längstens aber für die Dauer Reparatur übernommen.
Für Klein-LKW/Fiskal-LKW bis 3,5t HZGG, Behördenfahrzeuge wie
Feuerwehr,
Bundesheer, Polizei, Gendarmerie und Zollwachefahrzeuge
und für
Chrysler Voyager stehen nur Mittelklasse Ersatzwagen zur
Verfügung.
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