BOSCH Car Service - Mobilitäts Garantie

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Wir über uns
Unsere Partner

Mobilitäts- Garantie - Sicher durch Meisterhand.

Mobilitätsgarantie europaweit von Ihrem Bosch Service Team.
Mit 24-Stunden-Notruf an 365 Tagen!

Anruf genügt. Wir helfen schnell.

Mitten in der Nacht ein technisches Gebrechen, ein Unfall im Urlaub: 
Nichts geht mehr. Es gibt unterwegs manchmal Situationen, in denen 
man sich einen Schutzengel wünscht, der schnell hilft! Den haben Sie. 
Ihr Bosch Service - Team. Mit 24 Stunden - Notruf europaweit, Anruf genügt. 
Wir sorgen für schnelle und unbürokratische Hilfe. Wo auch immer Sie mit 
Ihrem Fahrzeug gerade sind - zuhause, irgendwo in Österreich oder im 
europäischen Ausland. Geschäftlich, auf einem Familienausflug oder während 
Ihrer Urlaubsreise. Wir sind immer für Sie da. 24 Stunden, rund um die Uhr, 
auch an Sonn- und Feiertagen. Sie schildern uns Ihr Problem. Wir schaffen 
es Für Sie aus der Welt und sorgen dafür, dass Sie schnell wieder mobil Werden.
Die Notruf-Telefon-Nummer finden Sie auf Ihrem Mobilitätskleber-Abschnitt. 
Guten Kundenservice beschränken wir natürlich nicht nur auf Notsituationen. 
Unser Bosch Service - Team steht Ihnen während der Geschäftszeiten jederzeit
gerne zur Verfügung. 
Wir wünschen Ihnen gute Fahrt. Ihr Bosch Service - Team.


Mobilitätsgarantie von Ihrem Bosch Service-Team ab dem Tag des Jahresservices 
Ihres Fahrzeugs erhalten Sie für 12 Monate bei Fahrzeugausfall aufgrund eines 
technischen Gebrechens und nach einem Unfall eine Mobilitätsgarantie mit folgenden 
Leistungen an Ihrem Wohnort, im Inland und im europäischen Ausland:

Hilfe bei technischen Gebrechen und nach Unfall:
Hilfe vor Ort durch ein Abschleppfahrzeug:

Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder durch Unfall
nicht mehr fahrbereit ist, sorgt die ARC - Einsatzzentrale für die zur Wiederherstellung
der Fahrbereitschaft notwendige technische Hilfeleistung vor Ort und übernimmt die 
Kosten des Einsatzes sowie der vom Hilfsfahrzeug mitgeführten Bordmittel 
(Kleinreparaturmaterial), nicht jedoch von den Ersatzteilen selbst.
Ein technisches Gebrechen liegt bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren Versagen 
des Fahrzeuges vor, welches infolge des Ausfallens mechanischer Teile, der Elektronik 
oder der Elektrik zu einem sofortigen Stillstand des Fahrzeuges führt bzw. eine Weiterfahrt 
für den Kunden unzumutbar macht. Ein technisches Gebrechen ist ebenfalls bei Unfall oder 
bei selbstverschuldeten Defekten wie Batterieausfall, Reifenschaden, Kraftstoffverlust und
schlüsselbezogenen Problemen gegeben, sowie wenn das Risiko besteht, dass der Schaden 
am Fahrzeug noch größer würde, wenn man die Fahrt fortsetzt. Ein technisches Gebrechen 
liegt nicht vor bei Ereignissen aufgrund des allgemeinen Rückrufs von Produkten, sowie bei 
Ereignissen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen oder anderweitigen Wartung, Inspektionen 
und dem Einbau von Zubehörteilen. Ausgenommen: Immobilität durch Brand oder Diebstahl 
des Fahrzeuges, ebenso Bergung des Fahrzeuges nach Unfall.

Abschleppen:
Kann die Fahrbereitschaft an Ort und Stelle nicht hergestellt werden, 
wird das geschützte Fahrzeug fachgerecht bis zum nächsten 
Bosch Service - Betrieb geschleppt, sollte sich dieser im Umkreis von 
50 Straßenkilometern vom Schadensort befinden. Bei einer Entfernung 
von mehr als 50 Straßenkilometern vom Schadensort erfolgt die
Abschleppung zur nächstgelegenen Marken- oder Fachwerkstätte - 
im Bedarfsfall auch mit Anhänger.

Leihwagen
Wenn das geschützte Fahrzeug auf Grund eines technischen Gebrechens oder 
eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist und auch am Schadenstag nicht wieder 
fahrbereit gemacht werden kann, besorgt Die ARC - Einsatzzentrale einen 
Leihwagen, nach Möglichkeit äqui-valenter Klasse. Die Kosten des Leihwagens 
werden für max. 3 Tage, längstens aber für die Dauer Reparatur übernommen. 
Für Klein-LKW/Fiskal-LKW bis 3,5t HZGG, Behördenfahrzeuge wie Feuerwehr, 
Bundesheer, Polizei, Gendarmerie und Zollwachefahrzeuge und für 
Chrysler Voyager stehen nur Mittelklasse Ersatzwagen zur Verfügung.